Kassenpatienten:
In Deutschland ist die Osteopathische Medizin keine Kassenleistung.
Osteopathische Behandlungen müssen daher nach der GOÄ (Gebührenordnung
für Ärzte) wie bei einem Privatpatienten abgerechnet werden. Nach den
Sätzen der GOÄ ergibt sich je nach den gewählten Behandlungsmethoden und
dem Zeitaufwand ein Kostensatz zwischen ca. 73,-- € und 101,-- € pro
Sitzung. Sie erhalten vor der osteopathischen Behandlung ein
detailliertes Informationsblatt mit den exakten Gebührensätzen der DGOM
(Deutsche Gesellschaft für Osteopathische Medizin) und es wird auch die
Anzahl der Behandlungen vereinbart.
Privatpatienten:
Bei Privatpatienten bezahlen die privaten Krankenversicherer
grundsätzlich osteopathische Behandlungen entsprechend der GOÄ
(Gebührenordnung für Ärzte).