Außerordentlich: Mitgliedschaft für alle online beantragbar!

Interessierte Physiotherapeut*innen, die schon als Osteopath*innen arbeiten, und andere graduierte Osteopath*innen können ab sofort auch über die Homepage eine außerordentliche Mitgliedschaft bei der DGOM beantragen. Damit kommen sie in den Genuss vergünstigter Kurspreise sowie von Rat und Unterstützung bei Abrechnungs- oder Rechtsfragen. Auch Student*innen der Medizin können eine ähnliche, preislich vergünstigte Form der außerordentlichen Mitgliedschaft nutzen.

"Damit wollen wir zum einen Nachwuchs fördern, zum anderen aber auch Kursand*innen, die uns schon seit Jahren treu sind, die Möglichkeit bieten, von vergünstigten Preisen zu profitieren", sagt DGOM-Präsident Dr. Volker Rings. "Die ordentliche Mitgliedschaft mit Stimmrecht und einem potenziellen Engagement im Vorstand bleibt allerdings satzungsgemäß approbierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten."

Der Jahresbeitrag für die außerordentliche Mitgliedschaft beträgt - ebenso wie für die ordentliche - 120 Euro pro Jahr, bei Bezug einer Zeitschrift erhöht sich der Betrag auf 150, bei zweien auf 200 Euro pro Jahr. Studierende bezahlen 25 Euro pro Jahr für die außerordentliche Mitgliedschaft, auch hier erhöht sich der Beitrag bei Bezug von Zeitschriften entsprechend.

Link zum Mitgliedsantrag (nach Login) hier.

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Gemeinsame Erklärung von Verbänden und Organisationen aus dem Gesundheitswesen

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